Hausanschlusskosten
Für die Herstellung von Hausanschlüssen wird durch die Stadtwerke Neustrelitz GmbH (SWN) ein Kostenangebot erstellt. Bei der Kalkulation von Standardhausanschlüssen werden die oben genannten Pauschalpreise (gültig bei Herstellung ab dem 01.01.2024) verwendet. Hausanschlüsse mit größeren Dimensionen oder vom Standard abweichenden Parametern werden nach Aufwand bzw. tatsächlichen Gegebenheiten kalkuliert.
Leistung | Kosten |
| Anschluss bei Grundstücksgrenze / bis 100 A | 2.412,87 € |
| Länge je Meter mit Erdarbeiten durch die SWN ab Grundstücksgrenze | 53,20 € |
| Länge je Meter mit Erdarbeiten durch den Kunden ab Grundstücksgrenze | 17,85 € |
| Baustromanschluss mit Erdarbeiten durch die SWN | 774,89 € |
| Baustromanschluss mit Erdarbeiten durch den Kunden | 435,74 € |
| Anschluss bei Grundstücksgrenze und bis 250 A mit Erdarbeiten durch die SWN | 2.775,77 € |
| Mehrlänge je Meter mit Erdarbeiten durch die SWN | 54,80 € |
| Mehrlänge je Meter mit Erdarbeiten durch den Kunden | 26,18 € |
Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen rund um Ihren Strom-Hausanschluss, egal, ob Sie Bauherr oder Installateur sind.
Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG ist die Stadtwerke Neustrelitz GmbH als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung zum 01.07.2024 verpflichtet festzustellen, welches Energieversorgungsunternehmen die meisten
Haushaltskunden mit Strom der allgemeinen Versorgung im Netzgebiet der Stadtwerke Neustrelitz GmbH versorgt.
Als Grundversorger in Niederspannung für den Zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027 wurde unser Unternehmen, die
Stadtwerke Neustrelitz GmbH, bestimmt.
- Anmeldung zum Netzanschluss Strom
- Inbetriebsetzungsanzeige für eine elektrische Anlage
- Datenblatt Ladeeinrichtungen Elektrofahrzeuge
- Information zur Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage mit max. 800 Watt
- Netzanschlussvertrag Strom für Privatpersonen
- Netzanschlussvertrag Strom für Geschäftskunden
Bei der Errichtung einer Photovoltaikanlage sind bei der Stadtwerke Neustrelitz GmbH folgende Unterlagen einzureichen:
- Anschluss Photovoiltaikanlage
- Anmeldung zum Netzanschluss Strom
- Datenerfassungsblatt Photovoltaikanlagen
- Erklärung zur Fernsteuerbarkeit nach EEG
- Übersichtsschaltbild (Installationsplan)
- Technische Datenblätter (Photovoltaik-Module, Wechselrichter, Batteriespeicher)
- Konformitätserklärung des Wechselrichters (NA-Schutz)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Photovoltaik-Module
Bei der Errichtung eines Blockheizkraftwerkes sind bei der Stadtwerke Neustrelitz GmbH folgende Unterlagen einzureichen:
- Anschluss Blockheizkraftwerk (BHKW)
- Anmeldung zum Netzanschluss Strom
- Datenerfassungsblatt Blockheizkraftwerke und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
- Übersichtsschaltbild (Installationsplan)
- Technische Datenblätter
- EG-Konformitätserklärung
- Zulassungsbescheid vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Niederspannungsanschlussverordnung
- Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Neustrelitz zur Niederspannungsanschlussverordnung
- Technische Mindestanforderungen (TMA) im Elektrizitätsnetz der Stadtwerke Neustrelitz GmbH
- Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz
- Netzbetreiberspezifische Ergänzungen zu den technischen Anschlussbedingungen
- Erklärung zur Fernsteuerbarkeit
Der Netzbetreiber Stadtwerke Neustrelitz GmbH ist ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1.11.2006 (BGBI. I Nr. 50 S. 2477) jedermann an sein Stromversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom in Niederspannung zu gestatten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV gelten die Ergänzenden Bedingungen zur NAV sowie die gültigen Preise zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Neustrelitz GmbH, die im Internet unter www.stadtwerke-neustrelitz.de veröffentlicht sind.
Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle bestehenden Netzanschlussverhältnisse, die bis einschließlich dem 12.07.2005, nach dem 12.07.2005 (mit in Kraft treten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes) durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBEltV begründet worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 bestehenden Anschlussverhältnisse mit Letztverbrauchern , die einen Anschluss an das Stromversorgungsnetz zur Entnahme von Strom in Niederspannung nutzen.
Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen sind im Internet unter www.stadtwerke-neustrelitz.de veröffentlicht und liegen in den Geschäftsräumen des Netzbetreibers Stadtwerke Neustrelitz GmbH aus. Auf Verlangen werden sie den Kunden unentgeltlich ausgehändigt.
Information der Netznutzer über die Möglichkeit einer Vereinbarung zum abweichenden Datenaustausch bei den Prozessen Zählerstand-/Zählwertübermittlung, Stammdatenänderung, Netznutzungsabrechnung einschließlich der Übersendung von Zahlungsavisen gemäß Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität vom 11.07.2006, BK6-06-009 (GPKE-Beschluss)
Ab dem 1. Oktober 2010 bieten wir unseren Netznutzern an, die Datenmeldungen in den Prozessen Zählerstands-/Zählwertübermittlung, Stammdatenänderung und Netznutzungsabrechnung in anderen als von der Bundesnetzagentur in den Ziffer 1 und 3 des GPKE- Beschlusses vorgesehenen Formaten von uns zu erhalten.
Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen der Geschäftsprozesse Zählerstand-/Zählwertübermittlung und Stammdatenänderung anstelle der gemäß GPKE vorgegebenen Datenformate die Zählerstände für Ihre Kunden per E-Mail als MDE Datei, im dat Format außer Einzelablesungen und Zählerwechsel per Email im pdf-Format bzw. Änderungen der Stammdaten Ihrer Kunden per Email im pdf-Format in den nach GPKE geltenden Fristen übermittelt zu bekommen.
Zählerstände von RLM-Kunden würden Ihnen per E-Mail als MDE Datei im dat Format zur Verfügung gestellt werden.
Ferner bieten wir Ihnen an, die Netznutzungsabrechnung anstatt im INVOIC-Format in Papierform zu übersenden und als Bestätigungsmeldung eine Bestätigung Ihrerseits per Email anstelle von INVOIC- bzw. REMADV-Meldungen
zu akzeptieren. Sollten Sie von diesem Angebot Gebrauch machen wollen, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung an die angegebene Emailadresse, damit wir Ihnen die entsprechende Vereinbarung übersenden können. Nach ihrer Unterzeichnung wird diese Vereinbarung zum Bestandteil des Lieferantenrahmenvertrages.
Andernfalls verbleibt es beim Datenaustausch auf Basis des EDIFACT-Standards gemäß den Ziffern 1, 3 des GPKE-Beschlusses.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen die
Mitarbeiter des Netzmanagements
bilanz@stadtwerke-neustrelitz.de
Mitarbeiter der Netzabrechnung
abrechnung-netz@stadtwerke-neustrelitz.de
zur Verfügung.
